Freistellung
Freistellung
Liebe Eltern,
in Angelegenheiten der Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht beachten Sie bitte die aktuellen Informationen der Bezirksregierung Arnsberg unter:
Gehen Sie bei Ihrem Kind bitte wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag schriftlich und rechtzeitig (mindestens 7 Tage vorher) über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer an die Schulleitung
- Erklären Sie ausführlich den Grund und Zeitraum der gewünschten Freistellung (siehe ggf. Antrag unten)
- Die Schulleitung entscheidet dann über Ihren Antrag; dieser wird in der Regel - über die Klassenleitung - Ihrem Kind wieder mitgegeben
Wichtige Hinweise:
- Kurz vor oder nach Ferien dürfen Freistellungen nicht dazu dienen, die Ferien künstlich zu verlängern.
- Für einzelne Unterrichtsveranstaltungen oder für besondere persönliche Gründe (z. B. aus religiösen Gründen) kann eine Befreiung beantragt werden.
- Befreiungen vom Sportunterricht benötigen in der Regel eine ärztliche Bescheinigung.
Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie bitte frühzeitig mit der Klassenleitung – sie hilft Ihnen beim Antrag und der weiteren Vorgehensweise. Folgenden Antrag können Sie gerne nutzen: