Freistellung

      • Freistellung

      • Liebe Eltern,

        in Angelegenheiten der Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht beachten Sie bitte die aktuellen Informationen der Bezirksregierung Arnsberg unter:

        https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen/beurlaubung-und-befreiung-vom-unterricht

        Gehen Sie bei Ihrem Kind bitte wie folgt vor:

        • Stellen Sie den Antrag schriftlich und rechtzeitig (mindestens 7 Tage vorher) über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer an die Schulleitung  
        • Erklären Sie ausführlich den Grund und Zeitraum der gewünschten Freistellung (siehe ggf. Antrag unten)
        • Die Schulleitung entscheidet dann über Ihren Antrag; dieser wird in der Regel - über die Klassenleitung - Ihrem Kind wieder mitgegeben

        Wichtige Hinweise:

        • Kurz vor oder nach Ferien dürfen Freistellungen nicht dazu dienen, die Ferien künstlich zu verlängern.  
        • Für einzelne Unterrichtsveranstaltungen oder für besondere persönliche Gründe (z. B. aus religiösen Gründen) kann eine Befreiung beantragt werden.  
        • Befreiungen vom Sportunterricht benötigen in der Regel eine ärztliche Bescheinigung.  

        Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie bitte frühzeitig mit der Klassenleitung – sie hilft Ihnen beim Antrag und der weiteren Vorgehensweise. Folgenden Antrag können Sie gerne nutzen:

        Antrag_auf_Freistellung.pdf

         

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